BIS 2021 GELTENDE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnehmen können volljährige Personen und juristische Personen. Pro registrierten Teilnehmer kann nur ein Film eingereicht werden. Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung von einer Person aus dem Team. Wollen alle Teilnehmer im Falle einer Nominierung an der Preisverleihung teilnehmen, dann muss die Anmeldung auch für alle Teammitglieder erfolgen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anmeldung / Registrierung
Interessierte können sich bis zum 20. August 2018 zur Teilnahme am Wettbewerb unter „www.charity-video-award.de/anmeldung/“ anmelden. Mit einer Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen und die Erläuterungen zum Datenschutz als akzeptiert. Nachmeldungen sind nur nach Absprache möglich. Weiterführende Informationen und Upload-Hinweise erhalten nur registrierte Teilnehmer.

Die Anmeldung wird von uns via E-Mail bestätigt.

Die erhobenen Daten dienen nur zur Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen dem Teilnehmer, der dPV und der MCT MCT MuhlConsulting. Sie werden ab­solut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Filminhalte
Filme mit verfassungsfeindlichen, pornografischen und Gewalt verherrlichenden Inhalten sowie Inhalte die zur Diskriminierung von Minderheiten dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Filmlänge
Der fertige Kurzfilm sollte maximal 2 Minuten lang sein. Im Intro des Films darf nur der Titel des Awards, der Filmtitel sowie der Name des Einreichenden / des Teams ein­geblendet werden.

Veröffentlichung
Alle eingereichten Filme können live, im TV und zum Teil bei der Abschlussveranstaltung gezeigt werden. Die Einsender der nominierten Filme werden nach der Juryentscheidung telefonisch benachrichtigt und zur Preisverleihung nach Düsseldorf ins Hotel „De Medici“ eingeladen. Persönliche Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter absolut vertraulich behandelt. Der Einsender bleibt auch nach der Preisverleihung des Films berechtigt, den Film in nicht kommerzieller Absicht zu veröffentlichen.

Der Einsender erklärt sich insbesondere einverstanden mit der Präsentation des Films in TV-Sendungen, auf Internet seiten (In- und Ausland), mit detaillierter oder kompletter Veröffentlichung aus dem Film und / oder Fotos (Stills) des Films in einem dokumentarischen Katalog sowie im Internet, inklusive der öffentlichen Zugänglichmachung in der Volltextsuche, Datenbanken sowie mit Teilen des Films im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V., sowie der des CHARITY VIDEO AWARD. Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. und der CHARITY VIDEO AWARD können weitere Nutzungsrechte nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Einsender einräumen. Für den Fall, dass der Einsender mit seinem Film keinen der ausgelobten Preise bekommt, ist er ab dem Tag einem Jahr nach der Preisverleihung wieder zu einer kommerziellen Verwertung seines Filmes berechtigt, die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. und der CHARITY VIDEO AWARD behalten aber das Recht, den Film in sozialen Netzwerken und auf den eigenen digitalen Kanälen (z. B. Homepages) zu veröffentlichen.

Für den Fall, dass er mit seinem Film einen der ausge­lobten Preise bekommt, verzichtet der Einsender weiterhin darauf, den Film an Dritte für eine kommerzielle Verwertung zu lizenzieren oder sonst kommerziell auszuwerten. Der Einsender bleibt berechtigt, den Film nicht-kommerziell zu verbreiten (z.B. auf Festivals einzureichen o.ä.).

Der Einsender erklärt weiterhin, dass er Inhaber sämtlicher für eine Verbreitung und Verwertung notwendiger Rechte an dem Film (inkl. der verwendeten Musik) ist, und stellt die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., den CHARITY VIDEO AWARD und die MCT MuhlConsulting für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte von der Verpflichtung zur Zahlung auf Schadensersatz, den Kosten eines Rechtsstreits einschließlich den Kosten einer ange­messenen Rechtsver­teidigung frei.

Unabhängige Jury
Über die Vergabe des Hauptpreises entscheidet ausschließlich die Jury. Die Jury wird durch Rüdiger Muhl (Initiator und Ausrichter des Awards) und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. berufen. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Jury setzt sich aus Fachleuten, Filmschaffenden, Prominenten sowie Verantwortlichen der Sponsoren zusammen. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach ausgiebiger Diskussion durch Abstimmung. Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar.